Geschäftsordnung für die Vergabe von Ehrenzeichen des Deutschmeisterbundes
2., veränderte Auflage
WIEN , im Mai 1999
Verfasser : Mag. Peter STEINER , HptmdhmfD
DMB Geschäftsordnung für die Vergabe von Ehrenzeichen des DMB gem. § 16 der Statuten
gültig ab 1.1.2000
§ 1 Der Deutschmeisterbund (DMB) verleiht als sichtbar zu tragende Auszeichnung das "Ehrenzeichen des Deutschmeisterbundes".
Die Benennung als Orden wird ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich um eine Ehrengabe des Deutschmeisterbundes handelt. Auch soll die Verwechslung mit anderen staatlichen, kirchlichen, privaten oder sonstigen ähnlichen Dekorationen vermieden werden.
§ 2 Dem Präsidenten des DMB ist ein Ehrenzeichenreferent (Zeremonienmeister) beigestellt, der dem Vorstand angehört. Der Ehrenzeichenreferent behandelt sämtliche Angelegenheiten betreffend das Deutschmeister - Ehrenzeichen. Insbesondere die Verwaltung der Dekorationen sowie die Organisation der Durchführung der Verleihungen.
§ 3 Dem Vorstand obliegt die Behandlung von Anträgen auf Verleihungen von Ehrenzeichen des DMB. Er entscheidet allein und endgültig
§ 4 Jede physische und juristische Person kann einen begründeten Antrag auf Verleihungen von Ehrenzeichen des DMB beim Vorstand einbringen.
§ 5 Der Ehrenzeichenreferent führt ein Verzeichnis über verliehene Auszeichnungen.
§ 6 Das Deutschmeister - Ehrenzeichen kann physischen Personen ohne Rücksicht auf deren Geschlecht, Staatszugehörigkeit, Religion und das Lebensalter (Mindestalter das vollendete 20. Lebensjahr) vergeben werden.
Verleihungen an juristische Personen, Vereinigungen und auch Truppenkörper sind möglich.
§ 7 Mit einem Deutschmeister - Ehrenzeichen kann jede Person gemäß § 6 für Verdienste um den Deutschmeisterbund, einzelner Mitgliedervereine, der Deutschmeistertradition bzw. der altösterreichischen Militärtradition aber auch für Verdienste um die Förderung der Landesverteidigung verliehen werden.
Die Verdienste können ideeller, aber auch materieller Art sein.
§ 8 Das Ehrenzeichen des Deutschmeisterbundes wird in 4 Stufen verliehen:
1. Stufe Verdienstzeichen Vz
2. Stufe Ehrenkreuz Ek
3. Stufe Ehrenzeichen Ez
4. Stufe Großes Ehrenzeichen GrEz
§ 9 Die Zuerkennung einer Stufe des Ehrenzeichens, ist nicht nur an die Art und Weise sowie den Umfang des Verdienstes gebunden. Auch die dienstliche und soziale Stellung des zu Ehrenden muss beachtet werden.
Als Richtlinie sind die Dienstgrade des österreichischen Bundesheeres folgendermaßen eingestuft:
Vz: Von Rekrut bis einschließlich Hauptmann
Ek: Offizierstellvertreter und Vizeleutnant sowie ab einschließlich Hauptmann aufwärts.
Ez: Ab einschließlich Major aufwärts. Unabhängig vom Dienstgrad als Kommandant eines Truppenkörpers.
GrEz: Aufgrund der Exklusivität dieser höchsten Stufe entfällt eine Rangeinstufung.
Uniformträger von Vereinen aber auch Zivilpersonen werden im Anlassfall durch den Vorstand nach obiger Richtlinie eingestuft.
§ 10 Das Ehrenzeichen des Deutschmeisterbundes:
1. Beschreibung der Dekoration:
Verdienstzeichen (Vz):
Das Kleinod ist ein 37 x 47 mm großes, goldenes, nicht emailliertes Tatzenkreuz, mit verlängertem Unterarm und nach innen gebogenen Kreuzenden. Im Zentrum ist ein Schild mit dem preußischen Adler. Auf den Kreuzarmen befinden sich Lilienverzierungen. Der Kreuzrand ist mit goldenen Blättern bordiert.
Ehrenkreuz (Ek), Ehrenzeichen (Ez) und Großes Ehrenzeichen (GrEz):
Das Kleinod ist ein 37 x 47 mm großes, goldenes, blau emailliertes Tatzenkreuz, mit verlängertem Unterarm und nach innen gebogenen Kreuzenden. Im Zentrum ist ein goldener, schwarz gerandeter Schild mit dem schwarzen preußischen Adler. Auf den Kreuzarmen befinden sich goldene Lilienverzierungen. Der Kreuzrand ist mit goldenen Blättern bordiert.
Die goldene Farbe der Dekoration weist auf die goldenen Knöpfe, die blaue Farbe des Kreuzes auf die Egalisierungsfarbe des alten k.u.k. Infanterie-Regiments Nr. 4 hin.
2. Trageweise und Ausführung:
Verdienstzeichen (Vz):
Dieses ist golden und nicht emailliert. Es wird an einem Band an der linken Brust getragen.
Ehrenkreuz (Ek):
Dieses ist golden und emailliert. Es wird an einem Band an der linken Brust getragen.
Ehrenzeichen (Ez):
Dieses ist gleich dem Ehrenkreuz. Es wird aber als Steckdekoration an der linken Brust getragen.
Großes Ehrenzeichen (GrEz):
Dieses ist gleich dem Ehrenkreuz. Es wird aber von Herren an einem Band um den Hals, von Damen an einer Bandmasche an der linken Brust getragen.
3. Band:
Dieses ist ähnlich dem der Jubiläumsmedaille aus dem Jahre 1896 - "200 Jahre Infanterieregiment Hoch- und Deutschmeister 1696 - 1896".
Das Band hat eine Breite von 40 mm. Es ist dunkelblau und hat einen 15 mm breiten rot - weiß - roten Mittelstreifen.
Das Vz und das Ek wird von Herren an einem dreieckig gefalteten Band, von Damen an einer Masche, das GrEz von Herren an einem Halsband, von Damen an einer Masche getragen.
4. Miniaturen, Rosetten und Bandspangen:
Das Tragen in diesen Ausführungen ist gestattet. Es gibt Miniaturen in zwei verschiedenen Ausführungen - mit Ring und als Anstecker.
Nachstehend sind die Ausführungen und Stufenunterscheidungen angegeben.
Verdienstzeichen (Vz):
Anstecker. Miniatur mit Ring an einer Kette oder am Miniaturband. Rosette ist beim Vz keine vorgesehen. Die Bandspange hat keine Auflage.
Ehrenkreuz (Ek):
Sinngemäß gleich dem Vz. Die Rosette für das Rockrevers hat einen Durchmesser von 9 mm. Bei der Bandspange ist diese Rosette aufgelegt.
Ehrenzeichen (Ez):
Sinngemäß wie Ek. Das Miniaturband hat eine 9 mm Rosette aufgelegt. Die Rosette für das Rockrevers hat 12 mm im Durchmesser. Bei der Bandspange ist die 12 mm Rosette aufgelegt.
Großes Ehrenzeichen (GrEz):
Sinngemäß wie Ez. Die Rosette ist 9 mm im Durchmesser und mit einem silbernen Streifen unterlegt. Diese Rosette ist für das Rockrevers, Miniaturband und Bandspange gleich.
§ 11 Es können an eine Person mehrere Stufen vergeben werden. Eine Interkalarfrist von zwei Jahren zwischen den Stufen wird vorgeschrieben.
Die Verleihung zweier unmittelbar folgender Stufen, also der 1. und 2. Stufe, der 2. und 3. Stufe, der 3. und 4. Stufe, an eine Person zum selben Zeitpunkt ist nicht möglich.
§ 12 Jede einzelne Stufe kann nur einmal pro Person verliehen werden.
§ 13 Der Präsident des DMB ist ab dem Tag seiner Wahl Träger der 4. Stufe - GrEz. Nach Ablauf der Funktionsdauer kann über Vorschlag der Generalversammlung das GrEz dem Präsidenten für seine geleisteten Verdienste taxfrei zuerkannt werden. Die Urkunde zu diesem GrEz wird dem Präsidenten erst bei seiner Verabschiedung überreicht.
§ 14 Mit der Verleihung von Ehrenzeichen des Deutschmeisterbundes sind keinerlei Vorrechte verbunden.
§ 15 Die Verleihung hat in feierlicher Form durch den Präsidenten oder einer von ihm bestellten Vertretung durch Übergabe der Dekoration und der Urkunde zu erfolgen.
§ 16 Vor der Verleihung ist eine Ehrenzeichen - Taxe zur Deckung der Unkosten zu entrichten. Von dieser Taxe kann der Präsident dispensieren. Die Höhe der Taxe wird vom Vorstand für jede einzelne Stufe festgelegt.
§ 17 Das Ehrenzeichen und die Urkunde gehen in das Eigentum des Beliehenen und nach seinem Tod in den Besitz seiner Erben über. Damit resultiert aber keine Trageberechtigung. Der Beliehene darf zu seinen Lebzeiten weder das Ehrenzeichen, noch die Urkunde veräußern.
§ 18 Bei einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die den Verlust staatlicher Auszeichnungen nach sich zieht, erlischt auch die Trageerlaubnis von Ehrenzeichen des Deutschmeisterbundes.
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Verfasst von HptmdhmfD Mag. Peter STEINER , WIEN , im Mai 1999.